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» Antikorruptionsrichtlinie erlassen
Meldung vom: 07.09.2020.Herausgeber: Gemeinde Kammerstein
Die Gemeinde Kammerstein hat eine Antikorruptionsrichtlinie für alle ihre Beschäftigten erlassen. Danach sind Geschenke über einem Wert von 25 Euro pro Schenkendem und Jahr grundsätzlich abzulehnen. Ausnahmen darf ausschließlich der Erste Bürgermeister zulassen.

Generell verboten ist allen Beschäftigten die Annahme von Geldgeschenken. Auch generell verboten ist die Annahme von Geschenken, wenn die Gefahr besteht, dass ein Schenkender sich dadurch einen Vorteil von Seiten der Verwaltung erhofft – sowie in dem Fall, dass bei Außenstehenden auch nur ein entsprechender Eindruck entstehen könnte.

Als mögliche Ausnahmen werden unter anderem „übliche und angemessene Bewirtungen“ bei offiziellen Veranstaltungen oder bei regelmäßigen Arbeitstreffen erwähnt – oder auch Vergünstigungen und Rabatte, die gleichermaßen allen Beschäftigten der Gemeinde oder des öffentlichen Dienstes zustehen.

Wie Bürgermeister Wolfram Göll betont, ist die neue Richtlinie keineswegs auf irgendeinen konkreten Fall oder gar tatsächliches Fehlverhalten zurückzuführen. „Unsere Verwaltung, unser Bauhof und unsere Kita arbeiten absolut korrekt, da bin ich mir ganz sicher“, betont Göll. Die Richtlinie diene lediglich zur rechtlichen Absicherung der Gemeinde im Fall von möglichen Zuwiderhandlungen.

Juristische Experten des Bayerischen Gemeindetages (BayGT) hatten Göll im Rahmen eines Seminars – ebenso wie allen anwesenden Bürgermeistern – zum Erlass einer solchen Richtlinie geraten. Vorbild ist eine entsprechende Richtlinie der Landeshauptstadt München, die an die Verhältnisse der Gemeinde Kammerstein angepasst wurde

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