| » Großes Lob fürs Kammersteiner Bürgerhaus | | Meldung vom: 07.09.2020. | Herausgeber: Gemeinde Kammerstein | „Ein großartiges Gebäude, das Inklusion vorbildlich fördert“: Voll des Lobes hat sich eine Abordnung des Rother Inklusionsnetzwerks e.V. (RHINK) geäußert, die gekommen war, um das neue Bürgerhaus in Kammerstein unter den Gesichtspunkten der Barrierefreiheit zu begutachten.
Mit dem neuen Bürgerhaus hat die kleinste Gemeinde im Landkreis Roth eine große Vorbildfunktion zum Thema Inklusion übernommen. „Unser Bürgerhaus soll als Mehrzweckgebäude für alle Menschen mit und ohne Beeinträchtigung bequem und umstandslos nutzbar sein“, erklärte Bürgermeister Wolfram Göll bei der Begrüßung der RHINK-Delegation. Daher freue er sich besonders über das Lob der Fachleute, auch wenn das Bürgerhaus für eine kleine Gemeinde natürlich eine gewaltige Investition sei, so Göll.
Schon am Eingang fällt ein taktiles Leitsystem („Noppenfliesen“) für Sehbehinderte mit kontrastreichen Bodenindikatoren auf – und zwar in einer Sonderform für sich nach außen öffnende Automatiktüren. Diese Bodenindikatoren führen auch durch das ganze Gebäude – zu den wichtigsten Räumen, den Toiletten sowie zur Treppenanlage und zum Aufzug. Zur barrierefreien Ausstattung für Sehbehinderte gehören neben den kontrastreichen Bodenindikatoren eine Beschilderung der Räume mit visuellem Piktogramm und taktiler Beschriftung der Handläufe (Brailleschrift) wie auch der Aufzugstaster.
Dr. Paul Rösch, der 1. Vorsitzende des RHINK-Vorstandes, regte an, die provisorischen fahrbaren Garderobenständer im Foyer mit Haken zu ergänzen, die von der Höhe her für Kinder oder Menschen mit Behinderung geeignet sind.
Finn Lange, der im Rollstuhl in Begleitung seines Vaters Timo Lange gekommen ist, testete unter anderem die akustische Ansage des Aufzugs. Vater Timo hatte bei der Anfahrt selbstverständlich den für Transportbusse ausgewiesenen extra langen Stellplatz in der Espanstraße in Anspruch genommen, von dem aus man das Gebäude ebenerdig betreten kann.
Im großen Saal des Bürgerhauses ist eine Lautsprecheranlage mit Induktionsanlage für Hörgeräteträger installiert. Sie wurde von Theo Neuerer, der ein Hörgerät benutzt, einem Praxistest unterzogen. Es zeigte sich, dass die Induktion zwar funktioniert, aber verstummt, sobald die Lausprecher abgeschaltet werden. Neuerer wollte erneut nach Kammerstein kommen, um mit der verantwortlichen Firma „Franken Lehrmittel Medientechnik“ und dem Haustechnikplaner Thomas Jonissek die Feineinstellung vorzunehmen.
Die Architekten Karlheinz Zagel und Fritz Hochreuther erklärten, dass für Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen auf eine „klare und intuitiv erkennbare Erschließungssituation“ und eine leichte Orientierung geachtet wurde, unterstützt durch die kontrastreiche Farbgebung. Auch die überall vorhandene Notbeleuchtung spiele da eine wichtige Rolle.
Auf eine Anregung, die das RHINK schon im Vorfeld gegeben hatte, wurde im Behinderten-WC ein Herrenurinal mit Stützgriffen eingebaut. Finn Lange regte an, für Rollstuhlfahrer neben den nach DIN-Vorgaben eingebauten Seifen- und Desinfektionsmittel- und Papierhandtuchspendern jeweils einen weiteren in geringerer Höhe einzubauen. Wie Paul Rösch erklärte, gibt es nicht „den“ DIN 18040-Behinderten. „Die Einschränkungen sind vielgestaltig. Eine Gemeinde sollte insbesondere auf die Bedürfnisse der hier Wohnenden eingehen, denn die wollen das Gebäude ja schließlich bequem nutzen“, so Rösch.
Honorata Martinus vom Vorstand des RHINK, zugleich Leiterin der Offenen Behindertenarbeit des Vereins Lebenshilfe Schwabach-Roth e.V., erklärte, sie erwarte, dass das Bürgerhaus in Kammerstein viele Personen und Personengruppen aus dem ganzen Landkreis und darüber hinaus ansprechen wird. „Ich denke dabei an Veranstaltungen für Menschen mit Behinderung im Freizeit und Bildungsbereich, etwa Schulungen, Tanz-, Yoga- und Computerkurse, Feiern für Gruppen und so weiter“, sagte Martinus. Gerade in Pandemiezeiten seien Räume gefragt, die keine drangvolle Enge aufkommen lassen und die entsprechenden Abstände erlauben.
Eigentlich ist Barrierefreiheit eine Selbstverständlichkeit in unserer Zeit, in der die Bayerische Staatsregierung die umfängliche Barrierefreiheit bis 2023 als Staatsziel formuliert hat. Das ist jedoch eine große politische und finanzielle Herausforderung. Der Freistaat stellt dafür allein von 2015 bis 2020 mehr als 656 Millionen Euro zur Verfügung. Das Ziel hat der damalige Ministerpräsident Horst Seehofer 2013 vorgegeben: Bayern soll bis 2023 im öffentlichen Raum und im öffentlichen Personennahverkehr barrierefrei werden.
Grundlegend für die Erarbeitung der einschlägigen Normen sind Art. 3 des Grundgesetzes, die Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder sowie die UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen.
Die Max-Planck-Gesellschaft prognostiziert in ihren aktuellen Forschungen zum demographischen Wandel eine Bevölkerungsentwicklung mit einer steigenden durchschnittlichen Lebenserwartung von nahezu 100 Jahren. Das bedeutet, dass motorische, optische, akustische oder kognitive Einschränkungen sehr viele Menschen betreffen werden.
Damit alle Bürger künftig mit den zu erwartenden Veränderungen des Alterungsprozesses möglichst lange und mit möglichst wenigen Einschränkungen selbstbestimmt leben können, ist eine „systemische Barrierefreiheit“ notwendig, wie sie im Bürgerhaus Kammerstein klar erkennbar ist, so das Urteil der RHINNK-Abordnung.
Die Planung entspricht den Anforderungen einer alternden Bevölkerung mit unterschiedlichsten Einschränkungen und funktioniert im Sinne eines „universellen Codes“ unabhängig von der jeweiligen Einschränkung.

Honorata Martinus / RHINK
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