Aktuelle Meldungen

» Neue Flaggen-Verordnung
Meldung vom: 08.10.2020.Herausgeber: Gemeinde Kammerstein
Bürgermeister Wolfram Göll hat eine neue Flaggenverordnung für die Gemeinde Kammerstein erlassen. Demnach ist bei offizielle Anlässen wie bundeseinheitlichen Feiertagen, aber auch lokalen Anlässen, vor dem Rathaus erstens immer die Flagge der Gemeinde Kammerstein zu hissen, und zwar an dem besonderen Mast beim Springbunnen. Die drei regulären Masten sind mit den Flaggen des Freistaats Bayern, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union zu belegen. Dies entspricht den offiziellen Beflaggungsvorschriften Bayerns und des Bundes.

Lokale Anlässe, bei denen beflaggt wird, sind neben Waldmarkt, Sagenfest und der Kammersteiner Kirchweih neuerdings auch die Kirchweih in Barthelmesaurach, Günzersreuth und ggf. Volkersgau sowie das Dorffest in Oberreichenbach und das Maifest in Haag. Ausnahmen in der Beflaggungs-Ordnung sind erstens der Tag der Franken am 2. Juli, an dem die Frankenflagge gehisst wird, die ja bekanntlich kein offizielles Hoheitszeichen ist. Zweitens erhält am Europatag am 9. Mai die Europaflagge den Ehrenplatz in der Mitte der drei regulären Masten.

Die Beflaggung wird wie gehabt jeweils durch den Bauhof vorgenommen. Gehisst werden die Flaggen immer am Arbeitstag vor dem jeweiligen Anlass, eingeholt am Arbeitstag danach. Unser Foto zeigt (v.l.) Bauhofleiter Horst Schneider, Bürgermeister Wolfram Göll und stv. Bauhofleiter Richard Heubeck mit der inoffiziellen Frankenflagge, die künftig jährlich am 2. Juli eingesetzt wird.
wog

Flaggenverordnung


Foto: Max Brandt

[ zurück zur vorhergehenden Seite ]           [ Seite drucken ]