Öffentliche Vergnügungen; Anzeige und Erlaubnis
Wer eine öffentliche Veranstaltung veranstalten will, hat das der Gemeinde Kammerstein schriftlich
anzuzeigen. Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis bzw. die Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Veranstaltung ist möglichst frühzeitig einzureichen. Die Anzeige muss spätestens eine Woche vor der Veranstaltung erfolgen. Der Antrag auf Erlaubniserteilung muss der zuständigen Behörde so rechtzeitig vorliegen, dass ihr ein angemessener Zeitraum zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit zur Verfügung steht. Andernfalls kann die Genehmigung nicht erteilt werden.
Gemeinde Kammerstein
Dorfstr. 10
91126 Kammerstein
Telefon 0 91 22 / 92 55-0
Fax 0 91 22 / 92 55-40
E-Mail: info@kammerstein.de
1. Ansprechpartnerin
Claudia Schneider
Telefon 0 91 22 / 92 55-10
Fax 0 91 22 / 92 55-40
claudia.schneider@kammerstein.de
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