Auszug aus dem Gewerbezentralregister |
| Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist im Einwohnermeldeamt, Zimmer 1 zu beantragen. Bei Verwendung des Auszuges aus dem Gewerbezentralregister bei einer anderen Behörde wird dies direkt an die Behörde verschickt. Bei Verwendung für einen privaten Zweck erhält der Berechtigte den Auszug innerhalb von ca. 10 Tagen vom Bundeszentralregister zugesandt. Die Gebühr in Höhe von 13,00 € ist sofort zu entrichten. Gemeinde Kammerstein Ordnungsamt, Straßenverkehr, VHS, Melde- und Passamt, Gewerberecht 1. Ansprechpartnerin 2. Ansprechpartnerin [ zurück zur vorhergehenden Seite ]
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