Bauberatung und Bauantrag |
| Bei schwierigen Bauvorhaben steht das Bauamt jederzeit für Bauberatung zur Verfügung. Wir geben Auskunft, ob Ihr geplantes Bauvorhaben im Gebiet eines qualifizierten Bebauungsplan liegt und welche Unterlagen für eine Bauvoranfrage bzw. einen Bauantrag erforderlich sind. In der Regel werden die Bauanträge im Bauausschuss oder im Gemeinderat behandelt. Der Gemeinderat tagt regelmäßig am letzten Dienstag des Monats, der Bauausschuss nach Bedarf. Bauanträge sind mindestens 14 Tage vor der Gemeinderatssitzung oder Bauausschusssitzung einzureichen. Für Bauvorhaben, die im Genehmigungsfreistellungsverfahren bearbeitet werden können, wird die Freistellung vom Bauamt erteilt. Hierzu müssen alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden. Die Gebühren hierfür beträgt 50,00 bis 90,00 EUR.
Ansprechpartner:
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