Planverfahren nach dem BauGB |
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „V1“ mit integriertem Grünordnungsplan und integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Sondergebiet „Apfelhof“ gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Volkersgau Die überplante Fläche wurde in der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts landwirtschaftlich genutzt. Das entstandene Wohnhaus wurde zu einem nicht bekannten Zeitpunkt aufgestockt und um Stall und Scheune erweitert. Zu Beginn der 1960er Jahre wurde das Plangebiet als Obstbaubetrieb gewidmet. Die Freiflächen wurden großflächig mit Obstgehölzen bepflanzt. An das Wohngebäude wurde auf der Westseite ein erdgeschossiger Anbau zu Produktionszwecken angefügt. Der landwirtschaftliche Betrieb wurde vor längerer Zeit bereits eingestellt. Die Gebäude und Freiflächen im nördlichen Bereich des Plangebietes wurden zuletzt in Form einer Kfz-Werkstatt zwischengenutzt. Im September 2014 wurde das Plangebiet durch den jetzigen Eigentümer erworben. Dieser beabsichtigt auf dem Plangebiet die Errichtung eines Pferdebetriebes. Zur planungsrechtlichen Absicherung des Vorhabens und der Nutzung im Außenbereich ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V 1 mit integriertem Grünordnungsplan „Sondergebiet Apfelhof“ in Volkersgau verbunden mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kammerstein im Parallelverfahren erforderlich.
Unterlagen zum Verfahren
15. Änderung FNP Kammerstein Planblatt Entwurf
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