Vorübergehende Gaststättenerlaubnis |
| Eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis wird benötigt bei Abgabe von alkoholischen Getränken außerhalb von Gaststätten, bei Vereinsfeiern, Grillfesten, u.a. Mindestgebühr je Bescheid: 25,00 EUR Gemeinde Kammerstein Melde- und Passamt, Gewerberecht, Soziale Angelegenheiten 1. Ansprechpartnerin [ zurück zur vorhergehenden Seite ]
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