Gewerbean-/ab-/ ummeldungen |
| Vorzulegen sind Ausweispapiere und soweit benötigt, Handelsregisterauszug, Aufenthaltserlaubnis, oder andere Unterlagen zum Betreiben erlaubnispflichtiger Gewerbe (z. B. Gaststätten). Die Gebühr beträgt bei Personengesellschaften
Die Gebühr beträgt bei Kapitalgesellschaften
Gemeinde Kammerstein Ordnungsamt, Straßenverkehr, VHS, Melde- und Passamt, Gewerberecht 1. Ansprechpartnerin 2. Ansprechpartnerin
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