Hundesteuer |
| Allgemein: Die Steuer beträgt für Für Kampfhunde im Sinne der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren in der jeweils geltenden Fassung beträgt die Steuer das Zwanzigfache des jeweiligen Steuersatzes Für Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung gilt eine Steuerermäßigung um 50%. Steuerfrei sind insbesondere Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige und völlig Hilflose unentbehrlich sind, sowie Rettungshunde und Hunde, die in Tierheimen gehalten werden. Die Anmeldungen der Hunde zur Hundesteuer werden im Rathaus Kammerstein, Zimmer 8, entgegengenommen. Ebenso die Abmeldungen, wenn ein Hund nicht mehr gehalten wird oder bei Wegzug aus dem Gemeindegebiet. Gemeinde Kammerstein Ansprechpartnerin:
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