Allgemein:
Zum Beantragen eines neuen Kinderreisepasses ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Der Antrag muss von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Getrennt lebende Eltern müssen einen Sorgerechtsbeschluss vorlegen.
Bei der Antragstellung sind mitzubringen:
- der alte Kinderausweis bzw. Kinderreisepass (falls vorhanden)
- Geburts- oder Abstammungsurkunde, wenn der bisherige Kinderausweis nicht von der Gemeinde Kammerstein ausgestellt wurde
- Antrag
- Unterschriften der Erziehungsberechtigten
- ggf. Sorgerechtsbeschluss
- ein aktuelles Lichtbild (für die Lichtbilder in Kinderreisepässen gelten die neuen Fotorichtlinien (siehe Reisepass) mit Ausnahme der Anforderung zum Format und Gesichtsausdruck)
Gültigkeit:
- die Gültigkeitsdauer beträgt in der Regel 6 Jahre, längstens ist der Kinderreisepass jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gültig
Neu:
- seit dem 01. November 2005 müssen alle neu ausgestellten Kinderreisepässe ein Lichtbild enthalten.
- Kinderreisepässe für Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen ebenso eine Unterschrift des Passinhabers enthalten. Dies ist bei Antragsstellung persönlich im Einwohnermeldeamt vom Passinhaber zu leisten.
Gebühren:
Kinderreisepass: 13,00 EUR, Verlängerung: 6,00 EUR
Die Gebühren sind bei Antragstellung fällig. Wird der Kinderreisepass in Ausnahmefähllen außerhalb der Dienstzeit ausgestellt, fällt die doppelte Gebühr an.
Bearbeitungszeit:
ca. 1 Woche
Gemeinde Kammerstein
Dorfstr. 10
91126 Kammerstein
Telefon 0 91 22 / 92 55-0
Fax 0 91 22 / 92 55-40
Ordnungsamt, Straßenverkehr, VHS, Melde- und Passamt, Gewerberecht
Dorfstr. 10
91126 Kammerstein
1. Ansprechpartnerin
Claudia Schneider
Telefon 0 91 22 / 92 55-10
Fax 0 91 22 / 92 55-40
E-Mail: claudia.schneider@kammerstein.de
2. Ansprechpartnerin
Melanie Karg, Verwaltungsangestellte
Telefon 09122/ 92 55-14
E-Mail: melanie.karg@kammerstein.de
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