Sozialhilfe |
| Anträge für Sozialhilfe sind bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 1, erhältlich. Nach dem Ausfüllen durch den Antragsteller erfolgt von der Gemeinde die Überprüfung des Antragsinhalts und die Bestätigung der angegebenen Personalien. Die Weiterleitung des Antrages kann durch die Gemeinde erfolgen, sofern der Antragsteller nicht selbst beim Sozialamt des Landratsamtes Roth erscheinen muß. Gemeinde Kammerstein Ordnungsamt, Straßenverkehr, VHS, Melde- und Passamt, Gewerberecht 1. Ansprechpartnerin [ zurück zur vorhergehenden Seite ]
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