Straßen und Wege |
| Die Gemeinde Kammerstein unterhält derzeit 55 km Gemeindestraßen. Dabei ist sie für den Räum- und Streudienst und den Unterhalt zuständig. Die an die Grundstücke angrenzenden Gehwege sind von den Grundstückseigentümern auf eigene Kosten im sicheren Zustand zu halten. Dazu gehört die Räum- und Streupflicht (werktags ab 7.00, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr) sowie die Reinigungspflicht, insbesondere auch die Beseitigung von Gras und Unkraut. Überhängender Baum- und Strauchwuchs an Grundstücksgrenzen ist zu entfernen soweit hierdurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf den Fahrbahnen oder Gehwegen beeinträchtigt wird. Gemeinde Kammerstein 1. Ansprechpartnerin 2. Ansprechpartnerin
[ zurück zur vorhergehenden Seite ]
|