Stundung |
| Die Stundung von Steuer-, Gebühren- oder Beitragsforderungen ist bei der Gemeinde schriftlich zu beantragen. Bitte begründen Sie Ihren Antrag und geben Sie an, in welchen Raten Sie bezahlen wollen. Die Gemeinde erlässt einen Stundungsbescheid. Die Stundungszinsen betragen nach der Abgabenordnung (AO) 0,5 % für jeden vollen Monat der Stundung aus dem jeweils gestundeten Betrag. Finanz- und Bauverwaltung 1. Ansprechpartner
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