Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal |
| Die Herstellungsbeiträge werden grundsätzlich getrennt nach
Maßgebend sind die Satzungen (BGS-EWS) der Gemeinde Kammerstein und des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Heidenberggruppe. Bei der Entwässerungsanlage ist die Gemeinde aufgeteilt in Kammerstein, Haag Neppersreuth, Poppenreuth und Schattenhof, Barthelmesaurach, Günzersreuth, Rudelsdorf, Albersreuth, Volkersgau, Oberreichenbach, Waikersreuth, Putzenreuth. Zum Zweckverband gehören grundsätzlich alle Ortsteile der Gemeinde Kammerstein. Die Berechnung erfolgt nach Grundstücksgröße und Geschossfläche (Außenmaße des Gebäudes!) gemäß Bauplan. Die Beitragspflicht entsteht Beiträge:
Wasserherstellungsbeiträge des Wasserzweckverbands:
(Anm.: Der Wasserzweckverband muss zudem auf die Beträge eine Umsatzsteuer von 7 % erheben) Wichtiger Hinweis: Gemeinde Kammerstein Ansprechpartner: [ zurück zur vorhergehenden Seite ]
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